Das steht im Koalitionsvertrag – Neue politische Bestimmungen für Tourismus, Gastgewerbe, Verbraucherschutz, Hygiene und Arbeitsschutz
(Berlin, 02. Dezember 2013) Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bedeutet auch Veränderungen für die Hotellerie und Gastronomie, u.a. beim Arbeitsschutzes und Verbraucherschutz. Gerade im Bereich des Arbeitsschutz ist die psychische Belastung am Arbeitsplatz in den Fokus gerutscht. Schon seit einem Jahr haben die Arbeitsschutzbehörden ihren Schwerpunkt auf diese Belastungsfragen gelenkt. Auch mit dem neuen Rüstzeug – die durch die Länderkommission der Arbeitsschutzbehörde beschlossenen Bußgeldverordnung vom Februar 2013 – wird nun ein weiterer Baustein im Arbeitsschutz gesetzt. Darauf weist der auf Hotels spezialisierte Sicherheitsexperte Ulrich Jander hin.