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Bahnbrechendes Urteil: Wellnesshotel klagt gegen Zwangsschließung und bekommt Recht!

Gut Schmelmerhof - Hallenbad

UPDATE München/Sankt Englmar, 17. Juni 2020 – Urteil mit Signalwirkung für die Wellnesshotels in Bayern: Das Hotel Gut Schmelmerhof in Sankt Englmar darf als bislang einziges Hotel in Bayern den Wellnessbereich wieder öffnen. Die Betreiberfamilie hatte gegen diese Auflage geklagt und vor dem Regensburger Verwaltungsgericht Recht bekommen.
Zwischenzeitlich hat die Bayerische Landesregierung auf das Urteil reagiert und das Verbot für Wellnesshotels aufgehoben.

Allerdings müssen Dampfbad und Infrarotkabine weiterhin geschlossen bleiben. Das Gericht wies ausdrücklich daraufhin, dass der Beschluss nur für das Hotel Gut Schmelmerhof gelte.

Bayern gibt klein bei und hebt Verbot für Wellnesshotels auf

Zahlreiche Hotels sind davon betroffen – und plagen Existenzsorgen. “Familien mit Kindern suchen sich ihren Urlaub jedoch oftmals genau nach diesen Vorgaben aus. Infolgedessen weichen sie derzeit auf Österreich und andere Bundesländer aus. Reihenweise Stornierungen von bereits im Vorfeld gebuchten Aufenthalten sowie ausbleibende Neubuchungen belegen dies eindrucksvoll. Aber auch ganze Kommunen leiden darunter, dass ihre Thermen derzeit nicht geöffnet sein dürfen, was einen großen Schaden für die ansässige Hotellerie, ja den ganzen Ort bedeutet“, so Thomas Geppert vom Dehoga Bayern.

https://vimeo.com/424016204

Die Bayerische Landesregierung hat im Zuge weiterer Lockerungen nun auch das Betretungsverbot für Wellnessbereiche in Hotels aufgehoben – und den bekannten Hygienemaßnahmen.