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Bettensteuer – Musterverfahren in Köln: Kein Ende in Sicht

(Köln, 12. Juli 2011) Ein erstes Urteil ist in wenigen Tagen zu erwarten: Im Musterverfahren des Kölner Hoteliers Wolf Hönigs (Lint Hotel Köln)gegen die Stadt in Sachen Bettensteuer wird es wohl weitere Verfahren in höheren Instanzen geben. Dies wurde nun in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Kölln deutlich. Zuviele Details sind juristisch noch ungeklärt, berichtete die „Kölner Rundschau“.

Im Kern der Argumente steht die Frage, ob eine Hotelübernachtung ein Grundbedürfnis oder „Ausdruck besonderer Leistungsfähigkeit“ sei. Privat motivierte Hotelaufenthalte sind ja auch aus der Finanzregelung ausgenommen. Geschäftliche Hotelübernachtungen dagegen nicht. Da Gemeinden grundsätzlich nur „zusätzlichen privaten Konsum“ besteuern dürfen, sei die Matratzen-Maut nicht zulässig, hieß es von Seiten des Hoteliers. Auch ähnele die Zwangsabgabe zu sehr der Umsatzsteuer, und diese dürfen Kommunen nicht erheben, da sie bereits vom Bund kassiert werden.

In Sachen Geschäftsreisen gehören Übernachtungen in fremden Betten zwangsläufig zum Alltag und damit Grundbedürfnis, so die Argumentationslinie der Hotelanälte. „Was dem Schreiner die Säge ist, ist dem Handlungsreisenden das Hotelzimmer“, sagte Hönigs gegenüber der „Kölner Rundschau“.
In Köln wurde die Matratzen-Maut (5% vom Übernachtungspreis) im Oktober vergangenen Jahres eingeführt. Bis zur gerichtlichen Klärung verzichtet die Verwaltung aber darauf, die Abgabe einzufordern. Allerdings könnte die sog. Kulturförderabgabe rückwirkend berechnet werden.

Die Bettensteuer findet in Deutschlands Städten und Gemeinden immer mehr Zuspruch, so jüngst auch in Göttingen oder Suhl. In München ist der politische Vorstoß für die Zwangsabgabe endgültig gescheitert. Dagegen wurde die Matratzen-Maut in Rheinland-Pfalz höchstrichterlich abgesegnet.