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Bettensteuer – Thüringer OVG urteilt: Jena darf vorläufig weiterhin Matratzen-Maut kassieren

(Jena, 05. September 2011) Neuer Rückschlag: In Jena darf die Bettensteuer 1-2 Euro je Übernachtung) weiter kassiert werden. Ein Eilantrag eines Hoteliers wurde nun vom Thüringer Oberverwaltungsgericht zurück gewiesen. Zur Begründung heißt es u.a., es seien keine “schweren Nachteile” für die Beherbergungswirtschaft erkennbar. Zudem sei die Abgabensatzung de Stadtverwaltung nicht ungültig.

Allerdings läuft noch ein sog. Normenkontrollverfahren. Darin müsse geprüft werden, heißt es vom Gericht, ob die sog. örtliche Aufwandssteuer gerechtfertig sei. Doch dies reichte nicht aus, sie per Eilantrag vor einer endgültigen Entscheidung außer Vollzug zu setzen.

Damit wird einmal mehr deutlich, dass der bundesweit auf dem Vormarsch befindlichen Zwangsabgabe juristisch nur schwer etwas entgegen zu setzen ist. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind unterschiedlich. Besonders betroffen sind Geschäftsreise-Hotels, die nicht von einem starken Besucher-Anstieg wie beispielsweise in Berlin, Hamburg oder Köln profitieren können.