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Erleichterungen für Fernbuslinienverkehr

(Berlin, 10. Januar 2012) Der Fernbuslinienverkehr soll liberalisiert werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (17/8233) vor. Danach sollen die bisherigen Beschränkungen im Fernbuslinienverkehr weitgehend aufgehoben werden.

Weder gegenüber Eisenbahnfernverkehrslinien noch gegenüber anderen Fernbuslinienverkehren soll es einen Konkurrenzschutz geben. Allerdings soll die Beförderung von Personen im Fernbus zwischen zwei Haltestellen mit einem Abstand von bis zu 50 Kilometern unzulässig sein. Damit soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vor Konkurrenz geschützt werden. Unternehmen können danach Busverkehr nicht als Fernverkehr deklarieren, obwohl in Wirklichkeit nur lukrative Strecken im Nahbereich bedient werden sollen.