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IHA fordert Augenmaß und praktikable Regelungen für Verträge per Telefon oder Internet

(Berlin, 13. April 2011) Mit Blick auf die heutige Anhörung im Bundesjustizministerium zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verbraucherrechterichtlinie mahnt der Hotelverbandsvorsitzende Fritz G. Dreesen praxistauglichere Regelungen an: “Die derzeit geltenden Regelungen für Fernabsatzverträge in der Hotellerie bestehen aus guten Gründen und müssen beibehalten werden.” Gleichzeitig erteilt Dreesen der so genannten Buttonlösung im Internet eine klare Absage: “Keine Frage, Verbraucher müssen vor unseriösen Online-Anbietern geschützt werden. Die jetzt diskutierte Buttonlösung schießt aber weit über das Ziel hinaus. Sie führt nicht zu mehr Verbrauchersicherheit, sondern nur zu mehr Ärger, so auch in unserer Branche.”

Eine neue EU-Richtlinie könnte das Buchungsgeschäft auf den Kopf stellen - IHA und Dehoga halten dagegen
Eine neue EU-Richtlinie könnte das Buchungsgeschäft auf den Kopf stellen - IHA und Dehoga halten dagegen

Die Europäische Kommission will bestehende Richtlinien zu vertraglichen Rechten von Verbrauchern zusammenfassen und verbindlich für die Mitgliedstaaten harmonisieren. Dazu hatte sie 2008 einen Entwurf für eine Verbraucherrechterichtlinie – 2008/0196 (COD) – vorgelegt. Betroffen sind davon Verträge, die per Telefon, Internet oder Fax geschlossen werden (Fernabsatzverträge). Nach entsprechenden Anträgen des Europäischen Parlaments sollen für diese Fernabsatzgeschäfte nun spezielle Anforderungen eingeführt werden. Damit ein Vertrag rechtskräftig zustande kommt, soll zum Beispiel der Hotelier verpflichtet werden, bei jeder telefonischen Buchung dem Gast ausführliche Vertragsinformationen auf einem “dauerhaften Datenträger” zur Verfügung zu stellen.

Der Hotelverband hält nichts von diesen Plänen. “In unserer schnelllebigen Zeit kann es doch nicht angehen, dass am Telefon oder über das Internet geschlossene Beherbergungsverträge erst dann gültig werden, wenn dem Gast ihm bereits bekannte Vertragsinformationen auf Papier, USB-Stick, CD-Rom oder auf einer gemeißelten Steintafel zugeschickt werden. Das hilft niemanden und verursacht nur zusätzlichen Aufwand”, macht Dreesen deutlich und fordert eine Beibehaltung der bisherigen und bewährten Ausnahmeregelungen für die Hotellerie, in der kurzfristig abgeschlossene Verträge branchenüblich sind.
Darüber hinaus wehrt sich der Verband gegen die von der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung vorgesehene Buttonlösung. Danach soll auf jeder Internetseite, auf der ein entgeltlicher Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, ein Extra-Feld (Button) eingeblendet werden, mit dem der Verbraucher noch extra bestätigen muss, dass er Preis und Vertragslaufzeit auch tatsächlich zur Kenntnis genommen habe. Für die Hotellerie bedeutete dies, alle Internetauftritte neu gestalten und programmieren lassen zu müssen.

Dreesen kritisiert: “Die Buttonlösung stellt eine zusätzliche Kostenbelastung für die Hoteliers dar und zöge erhebliche rechtliche Unwägbarkeiten nach sich, ohne ein Mehr an Verbraucherschutz zu bringen.” Zum anderen zeigten verschiedene Urteile aus der jüngsten Vergangenheit, dass die derzeit geltenden Gesetze gegen Betrugsfälle mit Abofallen im Internet ausreichen, denen zurecht das Handwerk gelegt gehört. “Mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie und der Buttonlösung als ihrer deutschen Umsetzung droht aber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet zu werden”, stellt der Hotelverbandsvorsitzende klar und verweist auf professionelle Abmahnvereine, die die neue Rechtslage systematisch insbesondere zu Lasten der mittelständischen Wirtschaft ausnutzen könnten.