Skip to content

Klagen hilft nicht – Neun von zehn Eilanträgen gegen “November-Lockdown” abgewiesen

Berlin, 18. November 2020 – Der Anfang des Monats verhängte “November-Lockdown” zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat vor den allermeisten Gerichten Bestand. Bis Montag seien bei den Verwaltungsgerichten insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die am 2. November in Kraft getretenen Zwangsmaßnahmen eingereicht worden, teilte der Deutsche Richterbund (DRB) auf Nachfrage der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) mit. “In etwa neun von zehn Eilverfahren haben die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil die Gerichte den Gesundheitsschutz der Bevölkerung im einstweiligen Rechtsschutz höher gewichtet haben als die Einschränkungen für die Betroffenen”, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der NOZ. Während die Erfolgsquote der Eilverfahren im bundesweiten Schnitt bei rund zehn Prozent liege, falle sie bei einzelnen Gerichten auch deutlich höher oder niedriger aus.

Seit dem Beginn der Pandemie im Frühjahr (Stichtag 1. März) haben die 51 Verwaltungsgerichte und 15 Obergerichte Deutschlands inzwischen mehr als 6000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen erreicht, teilte der DRB weiter mit. Die Gerichte haben dabei über die Maskenpflicht, Besuchsverbote in Heimen und Kliniken, Schulschließungen, Versammlungsverbote, Reise- und Ausgangsbeschränkungen sowie zuletzt über Beherbergungs-, Auftritts- und Bewirtungsverbote entschieden. “Aktuell wenden sich zahlreiche Unternehmer der von den November-Verschärfungen besonders betroffenen Branchen Gastronomie, Sport und Kultur mit Eilanträgen an die Justiz”, sagte Rebehn.

Mit mehr als 1200 Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht seit Anfang März liegt Nordrhein-Westfalen bundesweit an der Spitze. Auf Platz zwei folgt Bayern mit rund 950 Fällen von Corona-Klagen, gefolgt von Niedersachsen mit mehr als 750 Verfahren seit März. Schleswig-Holsteins Verwaltungsgerichte kommen auf rund 300 Neueingänge seit Beginn der Pandemie. Wenngleich die Corona-Streitfälle die zuständigen Richter stark auslasten, seien die Verfahrenszahlen für die Verwaltungsgerichte “insgesamt noch gut zu bewältigen”, betonte Rebehn.

https://vimeo.com/468021888

“Die Justiz hat die staatlichen Maßnahmen des Infektionsschutzes inzwischen in einigen Tausend Verfahren kontrolliert und nötigenfalls korrigiert. Die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte haben sich dabei als wirksames Korrektiv zu weitgehenden Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise erwiesen”, sagte der DRB-Hauptgeschäftsführer der NOZ. Die Möglichkeit, Grundrechtseingriffe zeitnah durch unabhängige Richter überprüfen zu lassen, “trägt maßgeblich zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Corona-Beschränkungen bei”. Es spreche viel dafür, dass die rechtlichen Streitfragen anlässlich der neuerlichen Beschränkungen für weite Bereiche des gesellschaftlichen Lebens die Justiz auch in den kommenden Wochen stark beschäftigen werden.

Dehoga gegen neues Infektionsschutzgesetz: “Ohne Entschädigungsregelungen sind Verfassungsbeschwerden vorprogrammiert”
Dehoga-Presseinfo: “Die Bundesregierung will in Rekordzeit ein neues Infektionsschutzgesetz auf den Weg bringen. Konkret geht es um den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, in dem auch die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs gastronomischer Einrichtungen sowie die Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungen im Falle einer Pandemie geregelt werden.”

„Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen geschaffen, die zweifelsohne einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeuten. Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, erklärt dazu Guido Zöllick, Präsident Dehoga-Bundesverbandes. „Wenn der Gesetzgeber vor der beschleunigten Verabschiedung am 18. November keine Korrekturen vornimmt, die Entschädigungen vorsehen, werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.“

Derzeit bestätigen deutschlandweit Verwaltungsgerichte den aktuellen Lockdown im Gastgewerbe oft nur mit Verweis darauf, dass Entschädigungsleistungen für November angekündigt wurden. „Es ist gut, dass die Novemberhilfen zugesagt sind, aber sie müssen auch schnell kommen“, sagt Zöllick. Sollte die Schließung der Betriebe verlängert werden, müsse dies auch für den Dezember gelten.

„Jetzt ist es umso wichtiger, für künftige Maßnahmen klare Entschädigungsregelungen zu treffen. Ich erwarte, dass dieses Gesetzgebungsverfahren gestoppt wird oder, zumindest kurzfristig, eine Entschädigungsregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird“, so Zöllick. „Alles andere käme einer Zwangsenteignung gleich.“

Rüddel: Neues Corona-Gesetz sorgt für rechtsstaatliche Klarheit – Vorsitzender des Gesundheitsausschusses hält Kritik am neuen Corona-Gesetz für nicht berechtigt – “Kein unbegrenzter Handlungsspielraum”
Vor den Beratungen des Bundestages über Änderungen am Infektionsschutzgesetz hat der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel (CDU), das neue Gesetz gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. “Wir müssen auf die Entwicklungen von Sars-CoV-2, beispielsweise im Bereich der Impfungen oder der Liquidität von Krankenhäusern, reagieren. Es gibt dabei explizit keine unbegrenzten Handlungsvollmachten”, stellte Rüddel in der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) klar. Im neuen Paragrafen 28a werde geregelt, “dass alle Maßnahmen der Länder zu begründen und zeitlich zu begrenzen sind”. Es gelte außerdem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. “Damit sind die rechtsstaatliche Klarheit einerseits und die nötige Flexibilität andererseits gegeben”, sagte Rüddel. Die Änderungen sollen heute in Bundestag und Bundesrat abschließend beraten und beschlossen werden.