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Neue Vorschrift gegen To-go-Müll: Gastronomie muss Mehrweg-Behälter anbieten

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Berlin, 20. November 2020 – Bundesumweltministerin Svenja Schulze will unter anderem Cafés und Restaurants, die ihre Waren zum Mitnehmen verkaufen, dazu verpflichten, auch Mehrweg-Becher und Essens-Behälter anzubieten. Das hat die Ministerin heute angekündigt. Ein entsprechender Entwurf zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes liegt seit gestern vor. So soll laut Schulze unnötiger Müll vermieden werden. Ausnahmen soll es nur für kleine Geschäfte mit weniger als drei Mitarbeitern geben

https://soundcloud.com/hoteliertv/angriff-auf-pet-dose-und-co-umweltministerin-schulze-will-plastikmull-vermeiden

Die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Barbara Metz kommentiert die geplante Regelung: “Es ist ein erster richtiger Schritt, Fast-Food-Ketten und Kaffeeverkaufsstellen zu verpflichten, wiederverwendbare Mehrweg-Becher und Essensboxen für To-go-Lebensmittel anzubieten. Aber er reicht nicht aus. Bereits heute bieten große Kaffeehäuser Mehrwegbecher an, allerdings oft als reine Alibilösungen, die kaum gefördert und gezielt klein gehalten werden. Damit die während der Corona-Krise nochmals gestiegenen To-go-Abfallmengen wirklich reduziert werden, braucht es eine verbindliche Mehrwegquote oder ein ambitioniertes Vermeidungsziel. Nur so kann sichergestellt werden, dass Mehrwegbecher auch wirklich in der Breite Anwendung finden. Zudem müssen die negativen Umweltauswirkungen von Einwegbechern durch eine Abgabe im Preis spürbar werden. Wenn Mehrweg für die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Standard werden soll, muss Einweg deutlich teurer sein.”