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Neues Urteil: Holidaycheck.de haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für Hotelbewertung – Kammergericht Berlin weist Klage von A&O Hotels in der Berufung erneut ab

(Berlin, 17. Mai 2013) Holidaycheck.de haftet als neutrales Bewertungsportal nicht für eine Hotelbewertung. Dies entschied das Kammergericht in einem Urteil vom 16. April 2013, wie jetzt bekannt wurde (Aktenzeichen 5U 63/12, Revision zugelassen). In dem Urteil hat es eine Klage der A&O Hotels auch in der Berufung abgewiesen und als unbegründet beurteilt. Diese Entscheidung ist ein neuer Sieg des zum Burda-Konzerm gehörenden Bewertungs- und Buchungsportale im juristischen Krieg mit der Berliner Low-Budget-Hotelkette. Die Liste der erstrittenen Geichtsurteile ist bereits lang und die Entscheidungen zum Teil widersprüchlich. Einerseits heißt es, Holidaycheck.de sei aufgrund der aktiven Hotelvermarktung ein Wettbewerber zu Hotels, dann wird wieder die gegenteilige Richterhaltung geurteilt. Zuletzt hatte A&O vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil erstritten, nach dem holidaycheck.de nun den Nachweis für negative Gästebehauptungen über Hotels erbringen müsste.

Juristischer Krieg zwischen A&O Hotels und HolidayCheck geht weiter

Aussagen über Qualitätsmängel in einem Hotelzimmer wollte die Hotelkette gerichtlich verbieten lassen. Sie sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Argument: Die Meinung des Bewerters müsste auch als die Meinung von holidaycheck.de angesehen werden. “Holidaycheck hat sich die Meinung des Bewerters nicht zu eigen gemacht, noch haftet Holidaycheck als Verbreiter der Tatsachenbehauptung eines Dritten. Vielmehr bleiben es die Aussagen des Bewerters selbst”, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Gericht stellt fest: „Ob eine Hotelbewertung ins Netz gestellt wird, entscheidet nicht die Beklagte [Holidaycheck], sondern allein der Verfasser der Bewertung.“

Darüberhinaus stärke das Gericht Holidaycheck.de als neutralen Portalbetreiber, der seine Distanz zu den Bewertungen wahre, wird mitgeteilt. “Die eingesetzten Filter und die manuelle Kontrolle von holidaycheck.de zur Authentizitätskontrolle unterstützen die die Neutralität. Sie sollen nicht nur dazu dienen sogenannte ‚Fake-Bewertungen’ auszuschließen, insbesondere Eigenbewertungen von Hotelbetreibern und Bewertungen von Konkurrenten, sondern auch um Wettbewerbsverstöße zu verhindern”, so das Kommuniqué weiter.

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