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NGG kritisiert 2G-Regel in Hamburg: “Ohne Impfung droht Jobverlust in Hotellerie und Gastronomie”

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Hamburg, 28. August 2021 – Die Gewerkschaft NGG kritisiert die Einführung der sogenannten 2G-Regel in Hamburg. Gewerkschaftschef Guido Zeitler sagte der “Neuen Osnabrücker Zeitung”: “Das kommt einer indirekten Impfpflicht für Mitarbeiter in der Gastronomie und Hotellerie gleich. Wer sich aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen will oder kann, dem droht der Jobverlust.” Zwar sei die Impfung der beste Weg raus aus der Pandemie, sagte Zeitler. “Aber rein rechtlich gesehen, geht es den Arbeitgeber nichts an, ob seine Angestellten geimpft sind.” Die Politik verschiebe die Frage nach einer Impfpflicht auf die privatwirtschaftliche Ebene. “Das sorgt für große Verunsicherung in den Betrieben”, sagte Zeitler.

Ab Samstag geht Hamburg bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie einen bundesweit beachteten Sonderweg: Wenn Gastronomen nur Geimpfte oder Genesene (2G) in ihr Lokal lassen, entfallen weitgehend alle Auflagen wie etwa Kapazitätsbeschränkungen oder Sperrstunde. Auch für Mitarbeiter gilt dann die 2G-Regel. Zeitler sagte der “NOZ”: “Wir kennen die Branche. Die neuen Regeln sind attraktiv für Gastronomiebetreiber. Wenn Mitarbeiter nicht mitziehen, sind sie schnell gekündigt.” Er gehe davon aus, dass die 2G-Regel zeitnah auch die Arbeitsgerichte beschäftigen werde.

https://vimeo.com/591643764

Bundestagsgutachten warnt vor Ausschluss von Ungeimpften
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kritisch bewertet, nicht-geimpfte Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft zu sanktionieren. Unbefristete Kontaktbeschränkungen und die Begrenzung der Teilnahme oder gar ein grundsätzliches Zugangsverbot für Veranstaltungen und die Gastronomie könnte auf der einen Seite einen “schwerwiegenden Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit” der Betroffenen darstellen, heißt es in dem neunseitigen Gutachten, das dem Online-Magazin “Telepolis” und der “Berliner Zeitung” am Wochenende exklusiv vorliegt.

Spahn hatte dem Bundestag und den Ländern Anfang dieses Monats Vorschläge zur Eindämmung der vierten Infektionswelle gemacht. Darin empfahl er bundesweit geltende pauschale Einschränkungen für Personen, die sich ungeachtet der bestehenden Möglichkeiten nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 impfen lassen.

Nach der gemeinsamen Recherche stützen die Bundestagsjuristen Spahns Kritiker nun. Zwar seien Einschränkungen von Grundrechten sowie der Handlungs- und Bewegungsfreiheit angesichts einer pandemischen Lage von nationaler Tragweite unter bestimmten Bedingungen grundsätzlich rechtmäßig.

Jedoch stelle der Ausschluss einer gesamten Bevölkerungsgruppe von sozialen und kulturellen Aktivitäten “an sich einen schwerwiegenden Eingriff in ihre allgemeine Handlungsfreiheit dar”, heißt es mit Blick auf die Ungeimpften. Dies wiege umso schwerer, je größer die Reichweite der Maßnahme sei.