Skip to content

Pro Booking, contra Booking? IHA forciert Klagen gegen OTA wegen Provisionen bei Bestpreisklausel – Doch wer ist auf die Vertriebskraft des weltweit stärksten Hotelportals künftig angewiesen?

IHA rät zu Klagen gegen Booking

Berlin, 15. April 2020 – Die Hotellerie liegt danieder, da klammert man sich an jeden Strohhalm. Der Hotelverband Deutschland (IHA) macht Hoffnung auf Provisionsrückzahlungen von Booking. Unter hotel-kartellschadensersatz.de werden Klagen gegen das OTA gebündelt. 

In einer Pressemitteilung des IHA heißt es: „Von 2006 bis 2015 hat Booking.com unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten ‚weiten‘ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall HRS festgestellt. Hotels ist durch die ‚weiten‘ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen.“ Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur bis zum 15. Mai 2020 möglich.

Unterdessen besorgt sich booking.com frisches Geld. Eine Wandelanleihe im Volumen von 750 Millionen US-Dollar wird aktuell platziert. 

Es stellt sich die Frage, wie künftig mit der Handelsmacht von OTA wie booking.com umgegangen werden sollte. Die Bemühungen um mehr Direktbuchungen sind sehr kostenintensiv und im volatile Business der Geschäftsreisen nur bedingt zielführend. Smarte Buchungsservices und flexible Stornierungsbedingungen von technisch versierten OTA sind für Business Traveler attraktiv. Dem gegenüber stehen Vorteile bei Direktbuchungen wie garantiert günstigste Zimmerraten und zusätzliche Rewards in einem Kundenbindungssystem. 

Gretchenfrage indes ist: Welcher Hotelbetreiber wird die Vertriebskraft von booking.com in naher Zukunft benötigen, um das Logisgeschäft wieder anzukurbeln? Und schreckt daher vor einer Klage zurück? 

https://vimeo.com/hoteliertv/hotel-direktbuchungen-marktmacht-booking