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Rechtslage zur aktuellen Impfdebatte in der Politik – ETL-Rechtsexperte Dr. Uwe Schlegel: “Es gibt gar keine Sonderrechte für Geimpfte!”

ETL-Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel

Berlin, 04. Februar 2021 – Augenblicklich wird viel über Sonderrechte für Geimpfte nach dem ARD-Interview von Kanzlerin Merkel diskutiert. Aus der Politik kommen widersprüchliche Aussagen. “Dabei wird übersehen, dass es eine Besserstellung für Geimpfte rechtlich gar nicht gibt! Wenn jemand geimpft wurde und medizinisch feststeht, dass er das Virus nicht mehr auf andere Menschen übertragen kann, stehen dem Geimpften alle Rechte zu, die er schon vor der Pandemie genossen hat. Von Sonderrechten kann also keine Rede sein!”, so ETL-Rechtsexperte Uwe Schlegel.

“Das hat inzwischen auch Kanzlerin Merkel eingesehen. Im ARD-Interview versprach sie, den Begriff ‘Privilegien’ zukünftig nicht mehr verwenden zu wollen. Richtig! Denn es gibt keine Privilegien für Menschen, die geimpft wurden und keine Gefahr mehr für andere bedeuten. Diese Menschen machen lediglich von den Ihnen zustehenden und wegen der Pandemie vorübergehend eingeschränkten Rechten Gebrauch.

Was heißt das für den Besuch von Restaurants, Hotels und Theatern?
“Geimpfte, die kein Infektionsrisiko (mehr) darstellen, dürfen alle diese Orte uneingeschränkt besuchen. Umgekehrt können Inhaber von Restaurants und Hotels nicht geimpften Personen den Zutritt verweigern. Kurzum: Ohne Impfpass kein Zutritt? Ja, das geht rechtlich!”