Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Unternehmen ist rechtmäßig
Leipzig/Köln, 08. Dezember 2016 – Der Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch im gewerblichen Bereich rechtmäßig. So sind auch weiterhin pro Hotelzimmer monatlich 5,83 Euro fällig.