Befreiungsschlag für Wlan-Nutzung: Störerhaftung soll fallen – Bundesregierung legt neuen Gesetzesentwurf vor
(Berlin, 13. März 2015) Störerhaftung ade: Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Wlan-Hotspots befreit die Hotellerie und Gastronomie von teuren Zwischenlösungen. Künftig können Gastro-Unternehmer selbst Hotspots anbieten, ohne Gefahr zu laufen, für illegale Downloads der Wlan-Nutzer zur Verantwortung gezogen zu werden. Bisher war das nur über Extra-Provider für viel Geld möglich.