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Partyveranstalter

Weltuntergang fällt aus – Ansprüche gegen Partyveranstalter unbegründet

    (Berlin, 06. Februar 2013) Ende Dezember 2012 haben eine Vielzahl von Gastronomen und Discothekenbetreibern Abmahnschreiben von zwei unterschiedlichen Rechtsanwaltskanzleien erhalten und sich ratsuchend an den Dehoga-Bundesverband und den Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT) gewandt. Hintergrund war, dass sich ein Gastronom den Begriff „Weltuntergang“ als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt im März 2012 hat schützen lassen. Dieser ließ Veranstalter von Weltuntergangspartys, die im Dezember des vergangenen Jahres veranstaltet wurden, aufgrund vorgeblicher Verletzung dieser Marke verwarnen und zur Abgabe von Unterlassungserklärungen auffordern. Weiterhin sollten die Abgemahnten einen pauschalen Schadenersatz zahlen und außergerichtliche Kosten erstatten. Der Wortlaut der Verwarnungsschreiben unterscheidet sich nur geringfügig. “Diese Schreiben sind aus Sicht des Dehoga sämtlich rechtswidrig, weil sie offensichtlich unbegründet sind”, teilte Justiziar Jürgen Band mit.