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Reisen

Trotz Aschewolke kein Anstieg von Streitfällen erwartet

    Grundsätzlich gilt: Aufgrund Flugstornierungen infolge von Naturereignissen gibt es kein Sonderkündigungsrecht für rechtsverbindliche Hotelbuchungen. Der Hotelier hat – je nach den gesetzlichen Bestimmungen – das Recht, die Zimmerraten zumindest teilweise zu verlangen. In der Praxis sieht meist anders aus: Zimmerreservierungen werden storniert, es entstehen keine Kosten und der Hotelier guckt in die Röhre. Urlauber sollten – bei größeren Reisen – allerdings stets eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, um zum Beispiel nicht mehr rückholbare Ausgaben für Flüge u.a. wieder rein zu holen.

    Aschewolke: Flugverbot gilt offiziell weiterhin – Lage am Reisemarkt entspannt sich

      Vorerst geht es im Sichtflug: Der Luftraum über Deutschland wird trotz offiziellem Flugverbot rege genutzt. Lufthansa und Air Berlin haben ihren Betrieb teilweise wieder aufgenommen. Die TUI holt mit 34 Flugzeugen rund 11.000 gestrandete Urlauber nach Hause. Die Lage am Reisemark entspannt sich somit. Doch weiterhin sind die Aussichten kritisch.

      Aschewolke: Deutsche Flughäfen weiterhin gesperrt

        Keine Entspannung in Sicht: Der Flugraum über Deutschland ist noch bis heute 20h gesperrt. Zehntausende Urlauber sind in ganz Deutschland gestrandet. Deutsche Reiseveranstalter müssen ihre Reisen absagen. Die Auswirkungen für die Touristik und Teile der Wirtschaft sind gravierend.

        3% mehr Gästeübernachtungen im August 2009

          Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im August 2009 in Deutschland 45,8 Millionen Gästeübernachtungen in Beherbergungs­stätten mit neun oder mehr Betten und auf Campingplätzen gezählt. Damit stieg die Anzahl der Übernachtungen gegenüber dem August 2008 um 3%.