Bundesgerichtshof verabschiedet feste Flugzeiten – Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Nachfrageschwankungen befürchtet
(Karlsruhe, 11. Dezember 2013) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit seinem Urteil zum Thema “Bekanntgabe von Flugzeiten” den Anträgen des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) stattgegeben. Die höchstrichterliche Entscheidung bedeutet, dass Flugzeiten zukünftig entgegen dem Wortlaut der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) bereits bei Buchung einer Reise verbindlich genannt werden müssen. Laut Paragraph 6.2 BGB-InfoV müssen Veranstalter dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung lediglich eine “voraussichtliche Flugzeit” bestätigen. Gängige Praxis ist daher die Mitteilung der Flugzeiten mit Zusendung der Reiseunterlagen, die üblicherweise einige Wochen vor Abflug verschickt werden. Der VZBV sah darin eine Möglichkeit zur nachträglichen Flugzeitenänderung zu Lasten der Kunden und klagte.