Neues Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit in Planung – Leiharbeiter dürfen höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden
Berlin, 28. Juli 2016 – Die Bundesregierung will Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. In dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf bezeichnet sie die Arbeitnehmerüberlassung als “etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes”. Sie sei aber zu oft mit Unsicherheiten für die Arbeitnehmer verbunden, die auch bei längeren Einsätzen zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als die Stammbeschäftigten. Durch das Gesetz soll “die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden”, heißt es im Entwurf.