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Teilerfolg: Senkung der Mehrwertsteuer auf 7% für Speisen in der Gastronomie

Berlin, 23. April 2020 – Die Große Koalition plant eine Steuersenkung für die Gastronomie: Für die Dauer von zwölf Monaten – vom 1. Juli bis 30. Juni 2021 – soll die Mehrwertsteuer auf Speisen auf sieben Prozent gesenkt werden. Dies wurde bei Verhandlungen in der vergangenen Nacht verkündet. Dies bedeutet einen Teilerfolg für die seit Langem erhobenen Forderungen im Gastgewerbe auf eine generelle Senkung der Umsatzsteuer auf alle Speisen und Getränke sowohl im Verzehr vor Ort als auch als Take-away. Ob die befristete Steuersenkung dem Großteil der darbenden Gastbetriebe tatsächlich hilft, bleibt abzuwarten.

Dehoga Kampagne zu Mehrwertsteuer

Dazu eine erste Analyse des renommierten Unternehmensberaters Bernd Nieding: „Die Entscheidung der Groko vom 22. April, die Hotellerie und Gastronomie in der Form zu entlasten, dass zu mindestens temporär die Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent fallen soll, macht natürlich Sinn und hilft sofort, sofern natürlich die Gastronomie auch öffnen darf. Jedoch sollte dies auf Dauer so bleiben, denn die Forderung im Speisenbereich die sieben Prozent anzugleichen zum Beispiel ans Take-away-Geschäft oder andere Lebensmittelbesteuerung mit sieben Prozent, ist schon alt und es wäre nur gerecht. Deshalb sollte die Forderung bestehen bleiben, die sieben Prozent im Speisenbereich dann auch weiter beizubehalten. Des weiteren wird das nicht ausreichen, um die großen Verluste, gerade was Pacht- oder Annuitätsverpflichtungen etc. betrifft, damit auszugleichen . Weiterhin also muss ein Sonderfond, sozusagen als verlorener Zuschuss, her. Ansätze hierfür sehen wir teilweise in den Ländern schon. Hier sollten die Verbände und die Kollegen unbedingt am Thema bleiben.“

Topberater und FCSI-Vorstand Björn Grimm: “Da zeigt sich, wie man aneinander vorbeiredet: Die Gastronomen wünschen sich eine Renditesteigerung und in der Politik wird ein Konjunkturprogramm entwickelt, dem Volk noch günstigeres Essen zu ermöglichen.” Die Frage bleibt, wer hinterher den schwarzen Peter habe…

Das schafft Neider. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) fordert sogleich gleiches: „Es ist ein richtiger Schritt, aber wir brauchen einen finanziellen Ausgleich des Shutdown ebenso für den Handel und das Hotel-Segment“, erklärte ZIA-Präsident Andreas Mattner.

Mit der Mehrwertsteuersenkung sei ein „wichtiger Teilerfolg“ erreicht worden, so der Dehoga-Bundesverband. „Allerdings müssen wir auch sehen, dass Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, nicht von der Steuerentlastung profitieren werden“, so Präsident Guido Zöllick. Zudem sei klar, dass die sieben Prozent Mehrwertsteuer die zu erwarteten nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der dann einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen nur ein wenig kompensieren würden. „Insofern werden die bezifferten Steuerausfälle in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro nicht realisiert werden.“ Insbesondere begrüßen wir, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sich vehement für die sieben Prozent eingesetzt hat und dies auch weiterhin als unbefristete Regelung durchsetzen will.

Die Durchsetzung eines Rettungsfonds bleibe deshalb weiter ganz oben auf der Agenda des Verbandes. „Ohne direkte Finanzhilfen werden es die meisten unserer Betriebe nicht schaffen“, warnt Zöllick. „Monatelang keine Umsätze bei weiterhin hohen Kosten, insbesondere hohen Pachten, verkraftet auch das gesündeste Unternehmen nicht“.

Für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 zu ermöglichen (Verlustverrechnung), sei zweifelsohne auch zu begrüßen, so Zöllick weiter.

Ein schwieriger Kompromiss wurde beim Kurzarbeitergeld erzielt. Das Kurzarbeitergeld wurde befristet erhöht auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) bzw. 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Positiv bewertet der Dehoga die Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe.

Jetzt bleibe zu hoffen, dass am 30. April 2020 die Bundesregierung und die Landesregierungen der Branche auch eine Perspektive für die Wiedereröffnung geben. „Dabei hat die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter höchste Priorität“, sagt Zöllick. „Auch hier werden wir unserer Verantwortung gerecht werden.“

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