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Trendwende bei Veranstaltungen? Charité befürwortet vollbesetzte Säle, wenn alle eine Maske korrekt tragen…

Berlin, 17. August 2020 – Langes Aus für Großveranstaltungen? Dieses Horrorszenario für die Hotellerie und Tagungswirtschaft bleibt vielleicht nur eine Befürchtung, denn es zeichnet sich eine Trendwende ab. Ein führendes Hygieneinstitut hat nun Bedenken für vollbesetzte Säle einkassiert – ein echter Lichtblick!

Mit einem verpflichtenden Mund-Nase-Schutz für alle BesucherInnen während der gesamten Veranstaltung könnten sämtliche Plätze bei Klassikkonzerten und Opernhäusern besetzt werden. Eine entsprechende Empfehlung haben die Charité Institute für Sozialmedizin und Epidemiologie sowie für Hygiene und Umweltmedizin zum Publikumsbetrieb während der Covid-19-Pandemie herausgegeben. Diese Stellungnahme liegt dem Rundfunk Berlin-Brandenburg vor.

Bedingungen für einen vollbesetzten Saal seien zudem zwingend die Einhaltung der üblichen Hygieneregeln, eine ausreichende Belüftung bzw. HEPA-Filter, die regelmäßige Desinfektion von Kontaktflächen, Abstandsregeln in gemeinschaftlich genutzten Bereichen wie z. B. Foyers und Sanitärräumen, eine kontaktlose Ticketkontrolle, die Hinterlegung von Kontaktdaten sowie der Verzicht auf Catering.

Der Direktor des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Charité, Prof. Dr. Stefan Willich, sagte im Rbb-Inforadio: “Das Publikum von Klassikveranstaltungen ist diszipliniert und hat ein aufgeklärtes Verständnis für gesundheitliche Zusammenhänge. Zudem wird während der Konzerte nicht gesprochen. Wir haben deshalb ein spezifisches Konzept für Klassikveranstaltungen in Coronazeiten entwickelt. Der Wunsch des Publikums nach dem direkten Konzerterlebnis ist groß. Mit einer strengen Maskenpflicht sowie den weiteren Schutzmaßnahmen ist ein sicherer Konzert- und Opernbetrieb auch in vollbesetzten Sälen möglich.”

Was für klassische Musikveranstaltungen gilt, könnte auch für andere (disziplinierte) Konvents gelten, so auch für Tagungen und Konferenzen. Zwar sind in einigen Bundesländern B2B-Veranstaltungen teilweise wieder zugelassen, meist jedoch nur in engem Rahmen mit großen Abständen zwischen den Teilnehmern. Vollbesetzte, bestuhlte Säle – bei strenger Maskenpflicht – bedeuten eine wesentlich verbesserte wirtschaftliche Grundlage.

Welche Regelungen für Veranstaltungen derzeit in den Bundesländern gelten, hat der Verband der Veranstaltungsorganisatoren (VDVO) bei Xing veröffentlicht: https://www.xing.com/communities/posts/corona-massnahmen-zu-veranstaltungen-im-ueberblick-welche-regeln-in-den-bundeslaendern-gelten-update-1019958484?cce=em2c764852.%3A6iZqVUWBt7CDfwLLTT5uAJ