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Vorsicht bei Hotelbewertungen: Üble Nachrede im Internet – Erpressungsversuche mit negativen Bewertungen

(Berlin, 06. Dezember 2013) Der Ton einer Diskussion kann manchmal etwas rauer sein – zum Beispiel in der Politik oder am Biertisch. Im Internet aber überschreiten manche Meinungsäusserungen die Grenze hin zur Beleidigung. Und immer häufiger laufen User mit dem einen oder anderen Kommentar sogar in die Gefahr, eine Straftat zu begehen. Das Strafgesetzbuch spricht von der „üblen Nachrede”.

Vorsicht bei Hotelbewertungen: Üble Nachrede im Internet - Erpressungsversuche mit negativen Bewertungen - Sehen Sie dazu einen Report bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/hotel-distribution/vorsicht-bei-hotelbewertungen-üble-nachrede-im-internet-erpressungsversuche-mit-negativen-bewertungen/
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Sehen Sie dazu einen Report bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/hotel-distribution/vorsicht-bei-hotelbewertungen-üble-nachrede-im-internet-erpressungsversuche-mit-negativen-bewertungen/

Das Hotel hat nicht gefallen, war vielleicht sogar hygienisch eine Zumutung. Dies ist für viele Internetnutzer Anlass, eine deftige Bewertung über das Urlaubsquartier im Netz zu veröffentlichen. Doch was als Kritik gemeint war, stellt sich rechtlich unter Umständen als „üble Nachrede” heraus. Und dies ist eine Straftat, warnt der Deutsche Anwaltverein. „Üble Nachrede, da steht nicht die Bewertung im Vordergrund, sondern es werden Tatsachen behauptet. Und wenn diese Tatsache nicht nachweisbar ist, dann ist das eine üble Nachrede”, erklärt Professor Ulrich Sommer. Der Strafrechtler sieht in den nächsten Jahren eine Welle von Klagen wegen „übler Nachrede” auf Internetnutzer zukommen. Denn viele Firmen wie auch Privatpersonen wehren sich gegen Schmähkritiken und falsche Bewertungen im Internet.

Der Buchautor und Social-Media-Berater Christian Scherg spricht in seinem Buch gar von „Rufmord im Internet”. „Die Personen wissen ganz genau, wie stark sie einem Unternehmen damit schaden können. Wir haben ja in unserer Klientel ganz viele Hoteliers. Die klagen ja auch darüber, dass Gäste zu ihnen kommen und sagen: Ich gebe Dir eine Negativbewertung, oder Du gibst mir einen Nachlass auf den Preis oder ich kriege noch eine Wellnessanwendung extra”, berichtet Scherg aus seiner täglichen Arbeit.

Programmhinweise zu allen wichtigen TV-Sendungen über die wunderbare Welt der Hotellerie lesen Sie im HOTEL TV PROGRAMM – Kostenlos als E-Paper erhältlich bei HOTELIER TV: www.hoteliertv.net/hotel-tv-programm

Wer eine strafwürdige Behauptung im Netz aufstellt, kann sich nicht sicher sein, anonym zu bleiben. Dies musste die Urheberin eines Kommentars in einem Medizinportal kürzlich erfahren. Der Klinikbetreiber sah sich in seiner Ehre verletzt und klagte. Die Richter zwangen den Betreiber des Internetforums die Identität der Urheberin zu offenbaren. „Der Beleidigte geht zur Staatsanwaltschaft, erstattet eine Anzeige. Und die Staatsanwaltschaft reagiert in letzter Zeit inzwischen so, wie sie auch bei anderen Delikten reagiert, indem sie nämlich oft eine Hausdurchsuchung macht. Bei demjeniegen, der möglicherweise Informationen darüber hat, wer denn der Anonymus ist”, warnte Sommer.

Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann nicht nur Opfern von übler Nachrede sondern auch dem Urheber helfen. Dann lässt sich ein Antrag ins Vorstrafenregister vielleicht noch vermeiden. Um eine Geldstrafe kommt man aber meist nicht herum.