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Zwang zu Gästelisten zur Kontaktnachverfolgung: Da schlägt die DSGVO voll zu – Der Irrsinn mit der Bürokratie…

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Hamburg, 14. Mai 2020 – Brötchen kaufen im Bäcker: Rein, zahlen, raus. Kaffee trinken im Bäcker: Rein, erst fettige Kontaktdatenliste ausfüllen, erst dann passiert was… Der Zwang zu Gästelisten bedeutet erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Gastronomen – so ein Irrsinn!

Auch bei Erfassung von Gästedaten zwecks Nachverfolgung bei Infektionen gilt die Datenschutz-Grundverordnung. “Listen mit Besuchern dürfen nicht frei einsehbar sein. Ohnehin würde die Weitergabe einer Liste an mehrere Besucher auch gegen die aktuellen Hygieneregeln verstoßen, da vermieden werden soll, dass mehrere Personen dieselben Gegenstände anfassen”, gibt Rechtsanwalt Thomas Waetke (Eventfaq) zu bedenken.

https://vimeo.com/419819904

So geht Datenerfassung zur Kontaktnachverfolgung richtig:

  • Einzelne Blätter oder Karteikarten, die z.B. in einem Ordner 4 Wochen lang aufgehoben werden
  • Nur Daten erfassen, die die Behörden verlangen
  • Kontaktdaten nicht einfach für Werbemailings missbrauchen – hierfür müssen gesonderte Einwilligungen eingeholt werden (andernfalls drohen teure Abmahnungen)
  • Datenschutzhinweise: Gäste informieren was mit ihren Kontaktdaten passiert – siehe Übersicht zu DSGVO: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/dsgvo-checkliste/7297857.html