(Hamburg, 17. Juli 2015) Enttäuschung und Unverständnis unter Hoteliers: a(Hamburg, 17. Juli 2015) Enttäuschung und Unverständnis unter Hoteliers: Die kürzlich vom Bundesfinanzhof abgewiesenen Revisionsverfahren gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen haben ein Nachspiel. Nun will ein Hamburger Hotelier vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. “Wir werden nun Verfassungsbeschwerde einlegen”, sagte Rechtsanwalt Gero Tuttlewski zum “Hamburger Abendblatt”, der für die Betreiber des Hotels Bergedorfer Höhe tätig ist. Die Bettensteuer sei u.a. deshalb verfassungswidrig, da sie gleichwertig zur Umsatzsteuer sei, so der Jurist. Ziel ist es, mit Hilfe der Branchen-Spitzenverbände Dehoga und IHA, ein Grundsatzurteil zu erstreiten.Die kürzlich vom Bundesfinanzhof abgewiesenen Revisionsverfahren gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen haben ein Nachspiel. Nun ließ Gastor-Unternehmer Eugen Block (u.a. Grand Elysee Hotel in Hamburg) durch seinen Anwalt verkünden, dass man nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle.