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“Sie haben gewonnen!” – Achtung: Vermeintliche Gewinne bergen meist böse Überraschungen – Ratgeber Reise & Freizeit

(Düsseldorf, 19. Januar 2013) Reise gewonnen? Vorsicht vor den Zusatzkosten! – Wer vermeintlich das große Los gezogen hat, tut gut daran, erst einmal genau hinzusehen: Denn die Masche mit unseriösen Gewinnmitteilungen zieht noch immer und zahlreiche Verbraucher fallen nach wie vor auf die angeblichen Gewinne herein. Die Gewinnbenachrichtigungen kommen in der Regel mit der Post oder per Telefon und versprechen Sachpreise, Bargeld oder sogar eine Reise. Tatsächlich hat der „Gewinner“ nichts Gutes zu erwarten. Denn die vermeintlich frohe Botschaft dient nur dazu, ihn zur Bestellung von Produkten, zum Zahlen von Leistungen oder zu der Teilnahme an einer „Kaffeefahrt“ zu verleiten. Solche Verkaufsveranstaltungen, bei denen vollkommen überteuerte Waren angeboten werden, tarnen sich gerne als Einladung zu einer feierlichen Gewinnübergabe! Ganz besonders kostspielig können gewonnene Reisen sein. Zwar sind die Reisen meist echt, aber nicht selten müssen Reisende dann teure Zuschläge zahlen. Unter dem Strich ist die Reise dann unverhältnismäßig teuer.

Reise gewonnen? Vorsicht vor den Zusatzkosten! (Foto: Detailblick /fotolia.com)
Reise gewonnen? Vorsicht vor den Zusatzkosten! (Foto: Detailblick /fotolia.com)

„Den Verbraucher stutzig machen sollte allein schon die Reisebeschreibung“, wissen die Reiseexperten der ERV (Europäische Reiseversicherung). Denn: Wenn es keine Hotelbeschreibung gibt oder nicht festgehalten ist, welche Leistungen die gewonnene Reise umfasst, dann ist mit einer saftigen finanziellen Eigenbeteiligung zu rechnen. „Darunter kann so ziemlich alles fallen: Zuschläge für die Einzelzimmernutzung, Zusatzkosten für die Verpflegung und überteuerte Getränke oder auch Extragebühren für die An- und Abreise sowie Flughafengebühren und vieles mehr“, erklären die Experten der ERV. Oftmals sind mit solchen Reisen – selbst dann, wenn sie ins Ausland gehen – Verkaufsveranstaltungen verbunden. Sie führen, als Ausflüge angepriesen, letztendlich nur zum nächsten regionalen Händler. Grundsätzlich gilt: Wer sich definitiv nicht an einem Gewinnspiel beteiligt hat, sollte beim Erhalt einer solchen Mitteilung sofort stutzig werden – und im Zweifelsfall lieber auf die Reise verzichten.

Woran falsche „Gewinne“ zu erkennen sind
Gewinnen ohne Spielteilnahme? Bei unseriösen Gewinnspiel-Anbietern ist das möglich – sie ködern damit ihre ahnungslosen Opfer. Wer sich dennoch unsicher ist, ob er eine echte Gewinnmitteilung erhalten hat, der sollte einige Ratschläge beherzigen und die Benachrichtigung genau überprüfen. Ein wichtiges Indiz sind beispielsweise die Kontaktdaten des Absenders. „Ist als Firmensitz eine Adresse im Ausland angegeben oder wird sogar nur auf ein Postfach verwiesen, dann können Sie davon ausgehen, dass die Firma nicht auffindbar sein möchte – und damit ist es nicht möglich, die Gewinne einzutreiben“, erklären die Ergo-Experten. Auf eine Abzocke kann aber auch die Kontaktrufnummer des Absenders hinweisen. Denn nicht selten ist eine 0190er- oder 0900er-Nummer angegeben, die bis zu drei Euro die Minute kostet. „Wenn der Anrufer dann auch noch in einer langen Warteschleife hängt oder der vermeintliche Gewinner absichtlich hingehalten wird, dann wird die Telefonrechnung teuer – und davon profitiert der Gewinn-Vermittler“, warnen die Experten von Ergo. Eine Recherche im Internet kann durchaus hilfreich sein, da dort immer mehr Verbraucher ihre persönlichen Erfahrungsberichte veröffentlichen.

Betrügerische Gewinnspielanbieter: Wie belangen?
Erst eine Reise gewonnen, dann außer Spesen nichts gewesen? Das beste Mittel gegen die Betrugsversuche unseriöser Gewinnspiel-Anbieter ist natürlich, gar nicht erst auf ihre Nachrichten und Glückwünsche zu vermeintlichen Gewinnen zu reagieren. Nur im Papierkorb richten die falschen Gewinnversprechen sicher keinen Schaden an. Sind Verbraucher aber bereits auf die Tricks der Gewinn-Vermittler hereingefallen – etwa durch Gebührenzahlungen, die Bestellung überteuerter Ware, teure Rückruf-Telefonnummern oder die Herausgabe persönlicher Informationen wie Kontodaten – ist es meist schwierig, die Täter zu belangen. Eine Klage ist beispielsweise nur dann möglich, wenn eine reguläre Postadresse, nicht einfach nur ein Postfach, vorhanden ist. Außerdem muss in der Gewinnbenachrichtigung stehen, dass der Gewinner einen tatsächlichen Anspruch auf den Gewinn hat. Aussagen wie „Sie sind ein potentieller Gewinner” oder „Sie können gewinnen” zählen nicht. Schaffen es geprellte Verbraucher, den Gewinnspiel-Betrüger vor Gericht zu bringen, ist das in vielen Fällen nur ein moralischer Sieg. Der vermeintliche Gewinner bleibt nämlich in der Regel auf seinen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen, weil der Verurteilte zahlungsunfähig ist. Die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung raten deshalb, nur dann vor Gericht zu ziehen, wenn es auch eine Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer gibt. Darüber hinaus ist unter anderem die Polizei der richtige Ansprechpartner, wenn es um unseriöse Gewinnspielmitteilungen geht.