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DVB-T

VG Media – Urteil: Hotels müssen für TV-Programm bezahlen

    Keine Ausnahmen bei TV-Gebühren: Hotels müssen auch bei der Nutzung von DVB-T Fernsehgebühren entrichten. Dies stellte das Oberlandesgericht München in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil (AZ: 6 Sch 14/09 WG vom 30. Juni 2011) in einem seit vielen Jahren geführten Rechtsstreit zwischen dem TV-Sender CNN und einem Düsseldorfer Hotel fest.