Hotelmarketing – Urteil: Hotelbewertungen müssen stimmen
Klares Urteil: Wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Hotelbewertungen auch der Wahrheit entsprechen. In einem Verfahren zwischen A&O Hotels und holidaycheck.de urteilte nun das Landgericht Hamburg, dass der Wahrheitsgrundatz auch für Portalbetreiber, die Hotelübernachtungen selbst verkaufen, gelte.