Bettensteuer – Thüringer OVG urteilt: Jena darf vorläufig weiterhin Matratzen-Maut kassieren
Neuer Rückschlag: In Jena darf die Bettensteuer 1-2 Euro je Übernachtung) weiter kassiert werden. Ein Eilantrag eines Hoteliers wurde nun vom Thüringer Oberverwaltungsgericht zurück gewiesen. Zur Begründung heißt es u.a., es seien keine “schweren Nachteile” für die Beherbergungswirtschaft erkennbar. Zudem sei die Abgabensatzung de Stadtverwaltung nicht ungültig.