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Klage gegen Infektionsschutzgesetz: Hat das Chancen?

Berlin, 22. November 2020 – Erst mal eine Klage: Tim Dornbusch vom Baltic Hotel Zinnowitz geht vor das Bundesverfassungsgericht, um das kürzlich beschlossene Infektionsschutzgesetz auszuhebeln. Hauptargument: Eine Zwangsschließung ohne Entschädigung käme einem Berufsverbot, einer “kalten Enteignung” gleich. Zudem erinnert Rolf Seelige-Steinhoff von den Seetel Hotels in einem Video-Statement mit mahnenden Worten, die Hotellerie und Gastronomie nicht zu vergessen.